- Hammergrundstück
- Hạm|mer|grund|stück, das: nicht unmittelbar an die Straße grenzendes Grundstück mit Zufahrt über ein anderes, unbebaubares Grundstück.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Hammergrundstück — Die Grundstückstiefe bezeichnet die, ausgehend von der Straße, rückwärtige Länge eines Grundstücks. Der Begriff findet sich im Planungs und Baurecht um die missverständliche Grundstückslänge zu vermeiden wird von der (straßenseitigen)… … Deutsch Wikipedia